Brief

Vei- og gatearbeid

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer benötigt Bauleistungen für die Grundinstandsetzung und Neugestaltung des Bereichs der U-Bahnstation Farmsen in Hamburg, mit einem maximalen Gesamtwert von 8,1 Millionen Euro. Die Leistungen umfassen den Ausbau und die Herstellung von Bitumenfahrbahnen, Betondecken in Busverkehrsflächen, Seitenräumen in Pflasterbauweise, die Herstellung von Schichten aus frostunempfindlichem Material und Schottertragschichten, das Setzen von Granitbordsteinen und Bussonderborden, sowie die Herstellung von Straßenabläufen und Anschlussleitungen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100 %). Qualifikationsanforderungen umfassen mindestens eine Projektreferenz aus den letzten 5 Geschäftsjahren für vergleichbare Straßenbauprojekte im innerstädtischen Bereich (mind. 100.000 EW & mind. 2.000 m² Asphalt am Stück) an Hauptverkehrsstraßen mit einem Auftragsvolumen von über 4 Millionen Euro netto, den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, Qualifikationen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (MVAS), die Benennung und Qualifikationsnachweise für SiGeKo, Sielbau (z.B. RAL-Gütezeichen Kanalbau AK 2) und Fachagrarwirt/in für Baumpflege/Baumsanierung, sowie die Benennung und Qualifikationsnachweise eines Prüflabors gemäß Akkreditierungsurkunde nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Deponierverordnung (DepV) und Altholzverordnung (AltholzV).

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Om anbudet

    Der Bereich der U-Bahnstation Farmsen mit den Knotenpunkten August-Krogmann-Straße/Am Luisenhof und August-Krogmann-Straße/Berner Heerweg/Rahlstedter Weg, dessen Grundinstandsetzung und Neugestaltung hier ausgeschrieben ist, bildet den zentralen Knotenpunkt der Metrobuslinie 26 (MB26). Zudem verbindet er als wichtiger Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes die Stadtteile Steilshoop im Westen, Wellingsbüttel im Nordwesten und Rahlstedt im Osten. Parallel zu dieser Ausschreibung werden die Lose Garten- und Landschaftsbau (Pflanzungen) (Fachlose 1 & 2) und Herstellung einer barrierefreien Rampe, inkl. Stützwände am südöstlichen U-Bahnausgang (Baulos 2) ausgeschrieben. Wesentliche Leistungen: Bitumenfahrbahn ausbauen 10.200 m² Betondecke in Busverkehrsflächen aufnehmen 600 m² Boden profilgerecht ausbauen und entsorgen 5.200 m³ Bit-Fahrbahn im Vollausbau herstellen 9.500 m² Wasserlauf aus MA 8 S herstellen 360 m² Betondecke in Busverkehrsflächen herstellen, d = 28 cm 1.250 m² Seitenraum in Pflasterbauweise 8.270 m² Schicht aus frostunempfindlichem Material herstellen 2.000 m³ Schottertragschicht herstellen, d = 30 cm 12.000 m³ Granitbordsteine setzen 1.900 m Bussonderbord setzen 190 m Straßenabläufe herstellen 71 Stk Anschlussleitung, DN 150, PP, herstellen 700 m

    Kontakt navn
    Zentraler Einkauf und Vergabe
    Kontakt telefon
    +49 40
    Adresse
    Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg

Tildelingskriterier

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Tittel
U-Bahn Farmsen, Baulos 1, Straßenbau (Los 1)
Tilleggskoder
Lokasjon
Estimert verdi
8 100 000,00 €
Tildelingskriterium 1
Preis
Preis
Kvalifikasjonskrav 1

Eintrag der Präqualifikation in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis) unter der Nummer (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.1). Sind die unter Ziff. 1.2 - 1.5 der Eignung (VV-Bau Anlage 6-030) sowie unter Ziff. 5.1.9 der Bekanntmachung geforderten Informationen im Präqualifikationsverzeichnis nicht enthalten, müssen diese ohne weitere Aufforderung durch die Vergabestelle als Einzelnachweis vorgelegt werden.
Kvalifikasjonskrav 2

Zur Bestätigung werden folgende Unterlagen vorgelegt: Gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister oder die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.2).
Kvalifikasjonskrav 3

Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen). Zur Bestätigung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind geeignete Unterlagen vorzulegen (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.3).
Kvalifikasjonskrav 4

Mindestens eine Projektreferenz aus den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für vergleichbare Straßenbauprojekte oder weiträumige Erschließungen im innerstädtischen Bereich (mind. 100.000 EW & mind. 2.000 m² Asphalt am Stück), an Hauptverkehrsstraßen, bei denen komplette Straßenzüge neu hergestellt wurden, mit einem Auftragsvolumen > 4 MIO € netto. Die Referenzen sind in Form einer Liste, mit Angaben über die erbrachten wesentlichen Leistungen, dem Auftragswert und Auftragszeitraum, Name und Qualifikation der beteiligten Projektleier:in, Bauleiter:in und Poliere sowie dem/der Auftraggeber:in anzufertigen (Ausschlusskriterium).
Kvalifikasjonskrav 5

Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen zur Verfügung. Zur Bestätigung werden folgende Angaben gemacht: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.4).
Kvalifikasjonskrav 6

Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt. Zur Bestätigung werden folgende Nachweise vorgelegt: eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, die nicht älter als 12 Monate sein darf, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden; eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA Bau oder anderer Sozialkassen) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Dieser Nachweis ist nur von beitragspflichtigen Betrieben zu erbringen; ggf. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.5).
Kvalifikasjonskrav 7

Rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße: Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Schwere Verfehlung: Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat; rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§ 10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder § 404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen) (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Schwarzarbeit: Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Insolvenz/Liquidation: Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde beantragt. [oder] Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde eröffnet. [oder] Es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens gestellt. [oder] Ein Antrag auf Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde mangels Masse abgelehnt. [oder] Mein/Unser Unternehmen befindet sich in Liquidation (Auflösung zur Abwicklung). [oder] Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Er wird auf Verlangen vorgelegt (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 TEIL B Ziff. 1.5). Registerabfragen: Die Vergabestelle ist jederzeit berechtigt, meine/unsere Angaben zu verifizieren durch Abfrage des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG bzw. die Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a Gewerbeordnung (GewO, noch bis zum 31.05.2025). Hierzu werden die folgenden Angaben gemacht: Firma (Name, Sitz und Rechtsform); Geschäftsführung bzw. verantwortlich handelnde Personen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsname, Staatsangehörigkeit); Registergericht oder Genehmigungsbehörde; Handelsregisternummer (wenn vorhanden, s. oben Nr. 1.2); sonst: Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde; Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.); Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-IdNr.); Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) (vgl. VV-Bau Anlage 6-030 Teil B Ziff. 1.5).
Kvalifikasjonskrav 8

Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
Kvalifikasjonskrav 9

- Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“; - Benennung und Qualifikationsnachweis des/der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators/in (SiGeKo); - Qualifikationsnachweis Sielbau (ZTV-Siele) z.B. RAL-Gütezeichen Kanalbau AK 2 o.glw.; - Qualifikationsnachweis Fachagrarwirt/in für Baumpflege/Baumsanierung o. glw.; - Benennung und Qualifikationsnachweis des Prüflabors durch Vorlage der Akkreditierungsurkunde gem. Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Deponierverordnung (DepV) sowie Altholzverordnung (AltholzV)

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