Brief

Vei- og gatearbeid

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer benötigt Bauleistungen für den Bau einer Fernwärmeleitung und den Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße in Hamburg, mit einem maximalen Gesamtwert von 8 Millionen Euro. Das Projekt umfasst den Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf und die Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises (100%). Qualifikationsanforderungen umfassen unter anderem den Nachweis einer Präqualifikation im Verzeichnis des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“, eine gültige Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister, Referenzen über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen (Bau einer Infrastrukturleitung mit vergleichbarer Länge, Durchmesser >= DN300 und Einbautiefe) mit Fertigstellung in den letzten 5 Kalenderjahren, Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Mitarbeiterzahl der letzten drei Geschäftsjahre, Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, sowie diverse Zertifizierungen wie DIN EN ISO 9001:2015, DIN ISO 45001, RAL Gz961 - Kanalbau Gruppe AK3, DVGW GW 301 (Gruppe Wasser W3 und Gruppe Gas G3), AGFW FW 601 Gruppe FW 1, und eine gültige Zulassung für die Oberflächenwiederherstellung der FHH Liste FN.

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Om anbudet

    Bau einer Fernwärmeleitung von der U-Bahn Kellinghusenstraße bis zur St. Johanniskirche Eppendorf entlang der Kellinghusenstraße und Umbau des Straßenquerschnitts Kellinghusenstraße K192 bis Schrammsweg. Im Bereich des Knotenpunktes Ludofstraße/Kellinghusenstraße/Hudtwalckerstraße und des Straßenzuges Kellinghusenstraße gibt es eine Kooperationsmaßnahme zwischen den Hamburger Energiewerke (HEnW) und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die HEnW erneuert in diesem Streckenabschnitt die Fernwärmeleitungen und der LSBG wurde mit der Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Kellinghusenstraße beauftragt. Im Zuge dieser Kooperationsmaßnahme werden beide Maßnahmen zusammen ausgeschrieben und umgesetzt.

    Kontakt navn
    Zentraler Einkauf und Vergabe
    Kontakt telefon
    +49 40
    Adresse
    Sachsenfeld 3-5, 20097 Hamburg

Kvalifikasjonskrav

    Eintrag der Präqualifikation in der Liste des „Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ (sog. Präqualifikationsverzeichnis).

    Der Bieter muss in einem Berufsregister oder der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.

    Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen).

    Referenzangabe über vergleichbare Leitungstiefbauleistungen (Bau einer Infrastrukturleitung mit vergleichbarer Länge, Durchmesser >= DN300 und Einbautiefe) mit Fertigstellung in den letzten 5 Kalenderjahren (es ist mindestens eine Referenz vorzulegen (Mindestanforderung)).

    Die für die Leistungsausführung erforderlichen Arbeitskräfte und Ausrüstung stehen dem Bieter zur Verfügung.

    Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. (u.a. mindestens Projektleitung, Bauleitung, Qualitätsmanagement, Terminüberwachung) gemäß Vergabeunterlagen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre) sowie Angabe der Beschäftigten.

    Der Bieter muss eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung besitzen.

    Der Bieter muss ein aktuell gültiges Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 besitzen.

    Der Bieter muss ein aktuell gültiges Arbeitsschutz- & Gesundheitsschutz-Managementsystem nach DIN ISO 45001 oder ein vergleichbares System besitzen.

    Der Bieter muss eine gültige Zertifizierung nach RAL Gz961 - Kanalbau Gruppe AK3 oder gleichwertig besitzen.

    Der Bieter muss eine gültige DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Wasser, W3 oder gleichwertig besitzen.

    Der Bieter muss eine gültige DVGW-Zertifizierung nach Arbeitsblatt GW 301, Gruppe Gas, G3 oder gleichwertig besitzen.

    Der Bieter muss eine gültige Zulassung für die Oberflächenwiederherstellung der FHH Liste FN besitzen.

    Der Bieter muss eine gültige AGFW-Zertifizierung nach FW 601 Gruppe FW 1 für den Rohrleitungsbau besitzen.

    Der Bewerber muss im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein, die gesamte Auftragsabwicklung einschließlich Dokumentation und Schriftverkehr in deutscher Sprache abzuwickeln.

    Der Bieter muss den bereitgestellten Vorqualifizierungsfragebogen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz vollständig beantworten.

    Der Bieter muss einen Bauzeitenplan vorlegen.

    Der Bieter muss die Qualifikation des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)“ nachweisen.

    Der Bieter muss einen Qualifikationsnachweis im Sielbau (ZTV-Siele) z.B. RAL-Gütezeichen Kanalbau AK2 oder gleichwertig besitzen.

    Der Bieter muss ein Prüflabor benennen und dessen Qualifikation nachweisen.

    Der Bieter muss einen Qualifikationsnachweis im Rahmen einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerbsmäßiger Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen) besitzen.

    Der Bieter muss einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG für den Umgang oder das Verbringen von explosionsgefährlichen Stoffen besitzen.

    Der Bieter muss die gemäß § 10 (2) KampfmittelVO gelistete Fachfirma Kampfmittel benennen.

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung wurde ordnungsgemäß erfüllt.

    Es liegen kein rechtskräftiges Urteil und keine festgesetzte Geldbuße gegen das Unternehmen oder eine für die Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) vor wegen: Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen (§§ 129 ff. StGB), Täterschaft oder Teilnahme an Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Finanzierung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern (§ 108e StGB), unzulässige Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB), Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB, Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), Menschenhandel (§§ 232 ff. StGB), Verstoß gegen die Pflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (§ 22 LkSG) oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten.

    Es liegt keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, z.B.: wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); Rechtsverstoß innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR geführt hat; rechtskräftiges Urteil oder festgesetzte Geldbuße innerhalb der letzten zwei Jahre gegen das Unternehmen oder eine für dessen Leitung verantwortliche Person (Geschäftsführer, leitende Angestellte) mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen wegen Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Insolvenzdelikte (§§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324 f. StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), oder §§ 10,11 SchwarzArbG (Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen), § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB (Vorenthaltung von Beiträgen des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung und zur Bundesanstalt für Arbeit, Einbehaltung von Teilen des Arbeitsentgelts), §§ 15, 15a AÜG (Verleih von ausländischen Arbeitnehmern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung durch Verleiher ohne Verleiherlaubnis, Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung zu "ausbeuterischen" Bedingungen oder in größerer Zahl oder beharrlich wiederholt), oder § 404 Abs. 1 SGB III (Einsatz von Nachunternehmern, die Ausländer ohne Arbeitsgenehmigung beschäftigen), § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III (Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung), § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG (Verleih bzw. Arbeitnehmerentleihe von Verleihern ohne Verleiherlaubnis), § 16 Abs. 1 Nr. 1b AÜG (Unzulässigkeit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe), § 16 Abs. 1 Nr. 2 AÜG (Entleihe von ausländischen Arbeitnehmern ohne Arbeitsgenehmigung), § 8 SchwarzArbG (Beauftragung mit Schwarzarbeit), § 5 AEntG (Nichtgewährung zwingender Arbeitsbedingungen).

    Die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) liegen nicht vor.

    Ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wurde nicht beantragt, eröffnet, abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation und ein Insolvenzplan wurde nicht rechtskräftig bestätigt.

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Tittel
Kooperation Eppendorfer Markplatz, 2.BA, Los 3, Straßenbau
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