Die Bundesagentur für Arbeit (BA) benötigt Dienstleistungen zur Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung schwer erreichbarer junger Menschen gemäß § 16h SGB II für ca. 30 Plätze des Jobcenters Oberhausen. Die Dienstleistungen sollen in Oberhausen erbracht werden. Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot basierend auf dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Als Qualifikationsanforderungen sind Referenzen über ähnliche Leistungen, die in den letzten 3 Jahren ausgeführt wurden, sowie eine fachbereichsbezogene Trägerzulassung gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderlich.
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Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung schwer zu erreichender junger Menschen nach § 16h SGB II - für ca. 30 Plätze des JC Oberhausen im Bezirk des REZ NRWHovedtrekkene i prosedyrenFür Arbeitsmarktdienstleistungen werden die regulären Verfahrensarten der Richtlinie 2014/24/EU angewendet (siehe § 130 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den Dateien A_Wertungshinweise und A_Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis..
Kvalifikasjonskrav
Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge des Bieters, von Mitgliedern der BG und/oder Unterauftragnehmern. Nachweis erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung (Beispiele in A.3 der Allgemeinen Hinweise) innerhalb der letzten 3 Jahre (berechnet vom Tag, an dem die Angebotsfrist endet) ausgeführt wurde.
Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer.
Zusicherung des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der BG, dass eine gemäß §§ 176 I, 178 SGB III erforderliche Trägerzulassung für sie fachbereichsbezogen vorliegt. Die Regelungen zur Zulassung gelten nicht für die originär im SGB II geregelten Leistungen, soweit dies nicht anders bestimmt wurde (§ 16h IV und 16k V SGB II).
Bestätigung durch jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft (BG), dass die Erklärungen entsprechend den Abschnitten II, III (soweit notwendig) und V sowie die sonstigen von ihm verlangten Erklärungen in den anderen Dateien zur Angebotsabgabe (inkl. der hier aufgelisteten) jeweils abgegeben werden.
Tildelingskriterier
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- Tittel
- REZ NRW 16h JC Oberhausen
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